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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: Januar 2025)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Firma friedrich Kaffee & Bar, FRiEDA Restaurant und frieda.catering & event, (im Folgenden „F-Familie“), und ihren Kunden (im Folgenden „Kunde“), die sich auf die Lieferung von allen Dienstleistungen insbesondere Location-Miete, Catering-Serviceleistungen und Event-Leistungen beziehen.

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von „F-Familie“ sind freibleibend und unverbindlich. Mit Auftragserteilung, telefonisch oder schriftlich, erkennt der Kunde die nachfolgenden AGB an.

2.2 Der Kunde hat die Möglichkeit, Änderungen oder Ergänzungen des Angebots vor Beginn der Veranstaltung vorzunehmen, sofern diese rechtzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Zusätzliche Kosten durch Änderungen werden dem Kunden in Rechnung gestellt.

2.3. Der Kunde verpflichtet sich, die definitive und der Abrechnung zugrunde liegende Gästezahl bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn der „F-Familie“ schriftlich, per E-Mail oder telefonisch mitzuteilen. Bei Hochzeiten, sowie Großveranstaltungen ab 50 Personen, gilt eine Frist von 14 Tagen.

(3) Diese Angaben zur Gästezahl sowie die im Auftrag enthaltenen Leistungen gelten als garantierter und der Rechnung zugrunde zu legender Mindestvertragsinhalt, der bei der Endabrechnung berücksichtigt wird.

(4) Erfolgen nach Ablauf der 10-Tages-Frist, sowie der 14-Tages- Frist (bzw. während der Veranstaltung) weitere Bestellungen oder Abänderungen von Speisen, Getränken und weiteren Leistungen bzw. erhöht sich die Personenzahl, so ändert die „F-Familie“, den Auftrag sofern die vom Kunden gewünschte Bestellung noch umsetzbar sind. Reduziert sich die Teilnehmerzahl zu kurzfristig, erfolgt keine Rückerstattung.

3. Preise und Zahlung

3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.

3.2 Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten. Bei größeren Veranstaltungen kann eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtbetrags verlangt werden.

3.3. Alle Personal- und Getränkeleistungen sind geschätzte Werte und werden nach effektivem Aufwand bzw. Einsatz berechnet. Die vom Kunden bestätigten Leistungen sind für die vereinbarte Personenzahl ausgelegt. Speziell auf Kundenwunsch und entsprechend der Auftragsbestätigung für die Veranstaltung speziell zugekauften Speisen, Getränke und Equipment werden dem Kunden zu 100 % in Rechnung gestellt. Etwaige Reste dieser speziell auf Kundenwunsch bestellten und angebotenen Speisen, Getränke können vom Kunden nach Veranstaltungsende mitgenommen werden.

4. Stornierungen und Änderungen

4.1 Erfolgt vom Kunden ein Vertragsrücktritt aus einem seitens „F-Familie“ nicht zu vertretenden Grund, berechnet „F-Familie“ nachfolgende Stornopauschalen:

  • 40 Tage vor VA-Beginn: 20 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

  • 39 – 11 Tage vor VA-Beginn:   50 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

  • 10 – 0 Tage vor VA-Beginn:     80 % der kalkulierten Nettogesamtsumme

Grundlage der Berechnung des pauschalierten Schadenersatzes ist die in der Auftragsbestätigung der festgelegten Mindestpersonenzahl berechnete Nettogesamtsumme zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bereits gezahlte Vorableistungen werden mit den Stornierungskosten verrechnet.

4.2. Der Rücktritt von einem gültigen Vertrag durch den Kunden muss schriftlich erfolgen und wird von der „F-Familie“ rückbestätigt.

5. Haftung

5.1 Soweit sich aus den nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet „F-Familie“ bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.

5.2. Die „F-Familie“ haften nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen.

5.3. Der Kunde haftet für Schäden an gemieteten Gegenständen, die während der Veranstaltung durch Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. „F-Familie“ übernimmt keine Haftung für den Verlust der vom Kunden oder dessen Gästen oder Verrichtungs- / Erfüllungsgehilfen eingebrachten Gegenstände, Einrichtungen, Aufbauten oder sonstigen Wertgegenstände.

5.4. „F-Familie“ ist nicht eintrittspflichtig für etwaige Schäden, die durch von ihr veranlassten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung entstehen. Kommt es infolge einer Fehleinschätzung von Risiken zur Einschränkungen, Absage oder zum Abbruch der Veranstaltung auf Anweisung von Behörden oder der F-Familie haftet „F-Familie“ nicht für Fälle einfacher Fahrlässigkeit. Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung von „F-Familie“ für anfängliche Mängel der überlassenen Räumlichkeiten und Flächen gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen.

5.5. Sollten die Leistungen von „F-Familie“ wider Erwarten mangelhaft oder unvollständig sein, muss der Kunde dies unverzüglich rügen. „F-Familie“ ist dann verpflichtet, mangelfrei und vollständig nachzuliefern, soweit dies noch während der jeweiligen Veranstaltung ohne wesentliche Verzögerung geschehen kann. Das Recht auf Wandlung oder Minderung ist bei rechtzeitiger Nachlieferung ausgeschlossen.

5.6. Die Haftung der „F-Familie“ ist für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt sind.

5.7. Dritte, insbesondere Gäste, Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen des Kunden können aus dem Vertrag keine Rechte gegen die „F-Familie“ ableiten. Soweit die „F-Familie“ oder seine Mitarbeiter aufgrund Nichterfüllung oder Verletzung von Pflichten, die nach der Auftragsbestätigung oder dem Gesetz dem Kunden obliegen, von Dritten in Anspruch genommen wird, wird der Kunde die „F-Familie“ von diesen Ansprüchen auf erstes Verlangen unverzüglich freistellen.

5.8. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper, Freiheit und Gesundheit oder für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Ferner gelten die Haftungsbeschränkungen nicht für Schäden, welche durch arglistiges Verhalten verursacht wurden oder soweit die „F-Familie“ ,eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen hat. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungs- sowie Verrichtungsgehilfen von der „F-Familie“

6. Lieferung und Leistungen

6.1 „F-Familie“ liefert Speisen und Getränke zum vereinbarten Veranstaltungsort und -zeitpunkt. Für die pünktliche und ordnungsgemäße Lieferung ist der Kunde verpflichtet, uns Zugang zu gewähren.

6.2. Das Produkt- und das Dienstleistungsangebot von der „F-Familie“ kann sich saisonbedingt ändern. Sollten einzelne Produkte nicht lieferbar sein, behält sich die „F-Familie“ einen Austausch gegen zumindest gleichwertige Ware vor. Das Gleiche gilt durch Verzögerungen bzw. Lieferengpässen seitens der Lieferanten.

6.3. Sämtliches von und durch die „F-Familie“ eingesetztes Personal unterliegt ausschließlich dem Weisungsrecht der „F-Familie“.

6.4. Der „F-Familie“ ist es gestattet, die Ausführung des Auftrages oder Teile des Auftrages an Subunternehmer zu übertragen.

6.5. Verzögerungen, die durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse verursacht werden, entbinden uns von der Lieferpflicht. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, uns rechtzeitig über alle erforderlichen Informationen und Bedingungen der Veranstaltung zu informieren, einschließlich besonderer Ernährungsbedürfnisse oder Allergien der Teilnehmer.

8. GEMA, Künstler, Verkehrssicherungspflicht, sonstige Genehmigungen

8.1. Für alle durch den Kunden oder in dessen Auftrag durch die „F-Familie“ beauftragten Künstler ist die Entrichtung anfallender Künstlersozialabgaben an die Künstlersozialkasse, die Entrichtung der Einkommen- und Umsatzsteuer für beschränkt steuerpflichtige (inländische) Künstler ebenfalls alleinige Sache des Kunden.

8.2. Der Kunde hat die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Erlaubnisse etc. rechtzeitig auf seine Kosten einzuholen.

8.3. „F-Familie“ ist unter Beachtung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts berechtigt, von sämtlichen Veranstaltungsformaten auf dem Veranstaltungsgelände Fotos zur Dokumentation zu fertigen und diese ausschließlich zu eigenen werblichen Zwecken zu nutzen. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Sollte der Kunde hiermit nicht einverstanden sein, kann in Absprache mit der „F-Familie“ eine abweichende Regelung getroffen werden.

9. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Nähere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf der Webseite.

Daten, die zur Auftragserfüllung nötig sind, werden an die Subunternehmer der „F-Familie“ weitergegeben. Es werden lediglich Daten weitergegeben, die zur Auftragserfüllung notwendig sind. Der Subunternehmer oder andere beteiligte dritte Unternehmen werden diese Daten nicht für eigene Zwecke nutzen.

 

10. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, einschließlich dieser AGB, bedürfen der Schriftform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Heidelberg.

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